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Bedeutung, Satzmuster und Beispiele
| Wort | Grundbedeutung | Typischer Kontext | Grammatik |
|---|---|---|---|
| leihen | jemandem leihen oder sich leihen | vorübergehende Nutzung; Geld | Empfänger/Reflexivpronomen im Dativ + Akkusativobjekt |
| ausleihen | ausgeben oder sich ausleihen | Bibliotheken; Geräte | trennbar: leiht … aus |
| verleihen | anderen leihen; auszeichnen | Geräte; Preise und Titel | untrennbares ver- |
| borgen | jemandem oder sich borgen | vorübergehende Nutzung im Alltag | regelmäßig; Empfänger/Reflexivpronomen im Dativ |
leihen
Bedeutung und Verwendung: Leihen bezeichnet eine vorübergehende Überlassung mit erwarteter Rückgabe. Das Subjekt kann der Eigentümer sein, der etwas weitergibt, oder die Person, die es erhält. Ein reflexives mir/dir/sich im Dativ verdeutlicht die eigene Entgegennahme, besonders wenn von oder bei den Verleiher nennt.
Grammatik: Nicht trennbar; leiht–lieh–hat geliehen. Jemandem etwas leihen; sich etwas von/bei jemandem leihen. Die Sache steht im Akkusativ, der Empfänger oder das Reflexivpronomen im Dativ.
Ich leihe meiner Nachbarin meinen Werkzeugkasten.
Meine Nachbarin darf vorübergehend meinen Werkzeugkasten benutzen.
ausleihen
Bedeutung und Verwendung: Ausleihen ist bei Bibliotheksbüchern und Geräten üblich. Beide Richtungen gehören zum Standardgebrauch. Lies den ganzen Satz: Die Bibliothek leiht Bücher aus bezeichnet die Ausgabe; ich leihe mir ein Buch aus die Entgegennahme.
Grammatik: Trennbar: leiht aus–lieh aus–hat ausgeliehen. Dasselbe Objektmuster wie bei leihen; Infinitiv mit zu: auszuleihen.
Ich leihe mir in der Bibliothek einen Reiseführer aus.
Ich nehme mir einen Reiseführer der Bibliothek zur vorübergehenden Nutzung mit.
verleihen
Bedeutung und Verwendung: Verleihen macht die Ausgabe an andere deutlich. Es passt zu gewerblichen Verleih- oder Mietangeboten und zum privaten Leihen. Eine weitere wichtige Bedeutung ist das Vergeben eines Preises oder Titels; übertragen kann es das Zuerkennen einer Eigenschaft bezeichnen.
Grammatik: Untrennbares ver-; verleiht–verlieh–hat verliehen. Jemandem etwas verleihen; auch etwas an jemanden verleihen.
Der Verein verleiht Fahrräder an seine Mitglieder.
Die Mitglieder dürfen die Fahrräder des Vereins vorübergehend nutzen.
borgen
Bedeutung und Verwendung: Borgen ist ein weiteres Verb für die vorübergehende Überlassung in beiden Richtungen. Es ist im Alltag vertraut; wie häufig es gewählt wird, unterscheidet sich nach Person und Region. Das Wort allein bezeichnet keine bestimmte rechtliche Darlehensart.
Grammatik: Nicht trennbar; borgt–borgte–hat geborgt. Jemandem etwas borgen; sich etwas von/bei jemandem borgen.
Darf ich mir deinen Regenschirm borgen?
Darf ich deinen Regenschirm vorübergehend benutzen?
Überschneidungen und Kontext
Ohne genannten Empfänger kann ein kurzer Satz wie Ich leihe das Fahrrad aus mehrdeutig sein. Ergänze mir für die eigene Entgegennahme oder nenne den Empfänger bei der Ausgabe. Verleihen wird auch bei Preisverleihungen verwendet, ohne dass eine Rückgabe erwartet wird; das ist eine eigene Bedeutung.
Häufige Fehler
- Ausleihen und leihen sind nicht auf jeweils eine Richtung beschränkt.
- Wenn du selbst etwas erhältst: Ich leihe mir …, nicht Ich leihe mich ….
- Nicht jedes verleihen bezeichnet eine Leihe; ein Preis wird vergeben.
Merkhilfe: Achte darauf, wer die Sache erhält. Mir bezeichnet die eigene Entgegennahme; dir die angesprochene Person.
Probiere es aus
Wer erhält in Ich leihe dir meinen Stift den Stift?
Antwort anzeigen
Du, also die mit dir angesprochene Person.
Dir nennt den Empfänger im Dativ; ich ist die verleihende Person.
